Aktivmitglieder
Einzelpersonen (1 Stimme) oder Paare (2 Stimmen) mit vollem Stimmrecht an der Generalversammlung.
Die Statuten regeln Zweck, Mitgliedschaft und Organisation des BKS – stets mit dem Wohl der Tiere im Mittelpunkt.
Vom aktiven Züchter bis zum fördernden Gönner – beim BKS ist jede und jeder willkommen.
Einzelpersonen (1 Stimme) oder Paare (2 Stimmen) mit vollem Stimmrecht an der Generalversammlung.
Auf Antrag des Vorstands ernannt – als Anerkennung besonderer Verdienste, mit einer Stimme.
Passive Mitgliedschaft ohne Stimmrecht; der Beitrag beträgt mindestens die Hälfte des regulären Mitgliederbeitrags.
Festgelegt von der Generalversammlung, fällig bis zum 31. März.
Einzelmitglied
Fr. 50.–
pro Jahr
Paarmitgliedschaft
Fr. 80.–
pro Jahr
Der Verein fördert die gesunde Rassezucht und Verbreitung der Britisch Kurzhaar-Katze – durch ein Netzwerk von Züchtern, Weiterbildung, spezialisierte Ausstellungen und Zuchtrichtlinien.
Geleitet wird der BKS von Präsidium, Vize-Präsidium, Sekretariat, Kasse und Beisitz; die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Oberstes Organ ist die Generalversammlung.
Händler, die Katzen zum Weiterverkauf erwerben, sind ausgeschlossen. Mitglieder unabhängiger Katzenvereine können nicht als Aktivmitglieder beitreten.
Zwingende Sanktionen gelten u. a. beim wissentlichen Verkauf kranker Tiere, bei strafrechtlicher Verurteilung oder Dokumentenfälschung.
Eine Auflösung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Generalversammlung. Das Vermögen geht an die FFH über – mit fünfjährigem Rückfallrecht.
Den kompletten Statutentext erhalten Mitglieder im Mitgliederbereich oder auf Anfrage beim Sekretariat.
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