BKSBritisch KurzhaarSchweiz
Statuten

Klare Grundsätze für eine gesunde Zucht

Die Statuten regeln Zweck, Mitgliedschaft und Organisation des BKS – stets mit dem Wohl der Tiere im Mittelpunkt.

Mitgliedschaft

Drei Arten der Mitgliedschaft

Vom aktiven Züchter bis zum fördernden Gönner – beim BKS ist jede und jeder willkommen.

01

Aktivmitglieder

Einzelpersonen (1 Stimme) oder Paare (2 Stimmen) mit vollem Stimmrecht an der Generalversammlung.

02

Ehrenmitglieder

Auf Antrag des Vorstands ernannt – als Anerkennung besonderer Verdienste, mit einer Stimme.

03

Gönnermitglieder

Passive Mitgliedschaft ohne Stimmrecht; der Beitrag beträgt mindestens die Hälfte des regulären Mitgliederbeitrags.

Beiträge

Jahresbeiträge

Festgelegt von der Generalversammlung, fällig bis zum 31. März.

Einzelmitglied

Fr. 50.–

pro Jahr

Paarmitgliedschaft

Fr. 80.–

pro Jahr

Im Überblick

Die wichtigsten Bestimmungen

Zweck

Der Verein fördert die gesunde Rassezucht und Verbreitung der Britisch Kurzhaar-Katze – durch ein Netzwerk von Züchtern, Weiterbildung, spezialisierte Ausstellungen und Zuchtrichtlinien.

Organisation

Geleitet wird der BKS von Präsidium, Vize-Präsidium, Sekretariat, Kasse und Beisitz; die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Oberstes Organ ist die Generalversammlung.

Aufnahme & Ausschluss

Händler, die Katzen zum Weiterverkauf erwerben, sind ausgeschlossen. Mitglieder unabhängiger Katzenvereine können nicht als Aktivmitglieder beitreten.

Sanktionen

Zwingende Sanktionen gelten u. a. beim wissentlichen Verkauf kranker Tiere, bei strafrechtlicher Verurteilung oder Dokumentenfälschung.

Auflösung

Eine Auflösung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Generalversammlung. Das Vermögen geht an die FFH über – mit fünfjährigem Rückfallrecht.

Vollständige Statuten

Den kompletten Statutentext erhalten Mitglieder im Mitgliederbereich oder auf Anfrage beim Sekretariat.

Zum Mitgliederbereich